Im Lande des Vogelzuges.

Landschaftsbilder und Alltagsbeobachtungen auf der Kurischen Nehrung. / (10.2000 Jeanpaul Goergen) / ------------------------------------------------------------ GGFFD-Erfassung:Fragmentarisch erhaltener Dokumentarfilm über das Leben auf der Kurischen Nehrung und über die Vogelwarte Rossitten, 85 Zwischentitel, ohne Vor- und Abspann (549m/35mm=20'07) / röm. Ziffer = Rollennummer Rolle 1:Lebensbedingungen auf der Kurischen Nehrung: Wagen, Häuser, Reiter (I:0'00-0'57) / Landwirtschaft auf der Nehrung (I:0'57-1'00) / Fischerei im Haff (I:1'01-3'37) / Eisfischerei (I:3'37-7'39) / Krähenfang mit Netz, Krähenbeissen (I:7'39-9'25) / Rolle II: Der Anfang der Rolle 2 gehört inhaltlich zu Rolle 1 !!!!! (II:0'00-2'29) / Vogelwarte Rossitten: Pferdewagen auf Waldweg (II:2'29-3'04) / Anlocken von Vögeln mit Uhu, Fluggeschwindigkeitsmessungen (II:3'04-4'32) / Flugrouten, Beringung verschiedener Vögel (Krähen, Möwen, Stare, Waldschnepfen) (II:4'34-7'13) / Flugrouten, Beringung und Aufzucht von Störchen (II:7'15-10'41) / Beispiele der Zwischentitel: Gefährlich ist das Fischen auf freier See, weil die Nehrungsfischer keine seetüchtigen Boote haben (I:3'17) / Kehrt glücklich heim! (I:3'22) / Am Abend wird die gefangene Beute auf recht urwüchsige, aber sehr humane Weise durch einen Biss in den Kopf getötet (I:9'09) / Daher für die Nehrungsbewohner der Spottname "Krajebieter" (I:9'16) / Guten Appetit zum Krähenschmaus (I:9'18) / Um Krähen und Raubvögel zu besserer Beobachtung anzulocken, bedient man sich eines Uhu's (II:3'04) / Bis zum Ausfliegen muss täglich am Nest gefüttert werden (II:9'58) / Beschriftungen: an Haus "Gustav Kiehn" (II:2'20) / an Beobachtungshütte 'Ulmenhorst' "20"; "Zur Ehre Gottes und seiner Natur" (II:2'53) / Auf Vogelring "Vogelwarte"; "Rossitten"; "Germania"; (II:4'34) / Sachtricks:schematische Landkarte von Skandinavien, Norddeutschland, Nordpolen, Baltikum und Nordrussland; Rossitten ist eingezeichnet, dazu kommen als weisse Kreuze die Beobachtungsorte , diese werden flächig mit Karomuster unterlegt; die Fläche zieht sich von Rossitten nach Westen v.a. an der Küste entlang, die Städtenamen Hamburg und Bremen erscheinen, dann folgt ein weisser Pfeil von Westen nach Osten und weitereFundorte im Nordosten bis Finnland werden angezeigt, Städte Riga und St.Petersburg (Krähenzug lt. ZT) (II:5'36-5'49) / schematische Landkarte von Europa; Linien verbinden Städte, beginnend bei Riga, über Königsberg, Danzig, Berlin, Hamburg, Münster, Ostende, Le Havre, Plymouth, Leeds, Dublin; danach Linien ausgehend von Breslau und Dresden über Frankfurt/M., St. Etienne, Perpignan nach Sevilla und Lissabon (II:6'09-6'27) / schematische Landkarte von Nord-, Mittel- und Osteuropa; Linien verbinden: Gatschina (südlich von St. Petersburg) mit Warschau, Wien und Visignano; Gatschina mit Rossitten, Leipzig, ?tex d'Armagnac; mit Rossitten, Berlin, Freckenfeld; mit Ostende; mit London (Waldschnepfen lt.ZT) (II:6'29-6'46) / schematische Landkarte von Europa und Afrika; Beobachtungsorte mit weissen Kreuzen oder Punkten markiert, Gebiet schraffiert: von Rossitten über Polen, Deutschland, Frankreich, Spanien bis Gibraltar und über Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Türkei, Palästina, Nilgebiet, Zentralafrika nach Südafrika (Störche lt. ZT) (II:7'22-7'42) / schematische Landkarte von Mittel- und Osteuropa, im Süden bis Italien, im Osten noch Türkei und Schwarzes Meer; nacheinander erscheinen Orte und Termin:Rossitten Abflug 26. Sept. 1928 vorm., Ortelsburg (südliches Ostpreussen) 27. Sept. 6 Uhr nachm., Königsfeld (im Süden Polens, nördlich der Karpaten) 1. Okt., Silistria ( südliches Rumänien) 7. Okt., Pfeil Richtung Bosporus (Störche lt. ZT) (II:8'48-9'14)

Archivnummer HDF005922
weitere Titel:
Untertitel: Bilder von der Kurischen Nehrung
Filmschaffende
Gustav Stiefel (Kamera)
Woinoff Oleg (Cutter/in)
Johannes Thienemann (Sonstige/r Mitwirkende/r)
Berlin Naturfilm Hubert Schonger (Produktionsleiter/in)
Datierung 1929
Länge 48'15"
Formate
VHS Schwarz/weiß
Farbe Schwarz/weiß
Ton
Kategorien
Schlagwörter
Eintragdatum: 11.10.2005
Änderungsdatum: 12.10.2005